Informationen zur Befüllung Ihrer mitgebrachten Behälter

Gerne befüllen wir Ihre mitgebrachten Behälter. Um die Sicherheit und Hygiene gewährleisten zu können, bitten wir Sie, folgende Regeln einzuhalten:

  • Aus hygienerechtlichen Gründen dürfen mitgebrachte Behälter die Oberflächen der Feinkost nicht berühren. Wir nehmen Ihre Behälter daher ausschließlich mit einem Tablett entgegen und berühren sie während der Befüllung nicht. Das Gewicht der Behälter wird vor der Befüllung selbstverständlich abgezogen. Für die Vorbereitung der Aufschnitt-Ware in der Feinkost ist die Verwendung eines Feinkost-Papiers unvermeidbar.
  • Die mitgebrachten Behälter müssen hygienisch sauber und für Lebensmittel geeignet sein. Dafür muss dieses Symbol (ergänzen „Lebensmittelecht-Symbol) auf Behältern angebracht sein.
  • SPAR kann keine mitgebrachten Behälter vor Ort reinigen.
  • Sie sind für den hygienischen Zustand und die Eignung der mitgebrachten Behälter verantwortlich. Nach der Befüllung tragen Sie die Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung und Verwendung der Produkte.
  • SPAR haftet nicht für Probleme im Zusammenhang mit der Hygiene oder Lebensmittelsicherheit, die sich aus der Verwendung der von Ihnen mitgebrachten Behältnisse ergeben. 

SPAR behält sich ausdrücklich vor, die Befüllung von Behältern abzulehnen, wenn der mitgebrachte Behälter nicht den Vorgaben entspricht, unhygienisch oder für die Befüllung ungeeignet ist.