Grundsätze und Handlungsweisen

SPAR trägt zur Einhaltung der Standards in Bezug auf Umwelt und Arbeitnehmer:innen bei und bekennt sich zu internationalen Rahmenwerken, wie z.B. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Kinderrechtskonvention, UN-Frauenrechtskonvention, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,  EU Unfair Trading Principles, OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).  Darüber hinaus hat sich SPAR Klimaziele für die eigenen Emissionen gesteckt, die mit der Erreichung einer maximalen Erderwärmung von 1,5° einhergehen.

SPAR bezieht sich in den Eigenmarkenverträgen auf die Einhaltung von international anerkannten Arbeitsnormen der International Labor Organisation (ILO) und den United Nations (UN). Bei europäischen Lieferant:innen sind diese ebenso den strengen EU-Gesetzgebungen und den Kontrollen durch nationale Behörden unterworfen, wie SPAR selbst. Bei internationalen Lieferant:innen setzt SPAR auf eine risikobasierte Due Dilligence mit Fokus auf Produktionsbetriebe in Risikoländern für Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten. In manchen Bereichen geht SPAR länderabhängig über die Regelungen und Standards hinaus, weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) umfassen soziale, ökologische und ökonomische Aspekte der Agenda 2030. Sie zeigen einige Risiken auf, die sich in den kommenden Jahrzehnten weiter verschärfen werden, wenn Staaten, Unternehmen und Bürger:innen keine Maßnahmen gegen diese Entwicklungen setzen. Sie zeigen gleichzeitig auch Chancen für eine lebenswerte Zukunft auf. Auf welche Ziele SPAR den Fokus legt, wird im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt.

Nachhaltigkeitsbericht